E-Rechnung für Innungen und Verbände ab 2027
Seit 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können, ab 2027 wird das Ausstellen für die meisten zur Pflicht. Was das für eine Geschäftsstelle bedeutet, und was Midas v7 dafür mitbringt.
Worum es geht
Eine E-Rechnung ist keine PDF-Datei im Anhang, sondern ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931. In Deutschland sind dafür zwei Formate üblich: XRechnung als reines XML und ZUGFeRD, das die XML-Daten in eine PDF-Datei einbettet. Der Empfänger sieht die gewohnte Rechnung, seine Buchhaltung liest die Daten daneben maschinell.
Für inländische Rechnungen zwischen Unternehmen gilt seit dem 1. Januar 2025 die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können. Das Ausstellen wird stufenweise Pflicht: ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab dem 1. Januar 2028 für alle.
Was das für eine Geschäftsstelle heißt
Ob eine Innung, eine Kreishandwerkerschaft oder ein Verband selbst zum Ausstellen verpflichtet ist, hängt davon ab, welche Leistungen sie umsatzsteuerlich als Unternehmer erbringen. Mitgliedsbeiträge sind das in der Regel nicht; Seminargebühren, Lehrgangsrechnungen an Betriebe oder der Verkauf von Formularen und Berufskleidung können es sehr wohl sein. Die Einordnung im Einzelfall gehört zu Ihrem Steuerberater. Zwei Dinge gelten unabhängig davon:
- Ihre Mitgliedsbetriebe sind Unternehmen. Viele von ihnen stellen ihre Buchhaltung auf E-Rechnungen um und erwarten von ihren Lieferanten, also auch vom Verband, Rechnungen in diesem Format.
- Rechnungen, die bei Ihnen eingehen, kommen zunehmend als E-Rechnung. Eine Geschäftsstelle braucht einen Weg, sie zu lesen, zu prüfen und freizugeben.
Was Midas v7 mitbringt
Jede Rechnung aus Midas v7 lässt sich als E-Rechnung nach ZUGFeRD 2 / Factur-X ausgeben: Beitragsrechnung, Seminargebühr, Lehrgangsrechnung an den Ausbildungsbetrieb, Artikelverkauf. Der Beleg trägt zusätzlich einen GiroCode, den der Empfänger mit der Banking-App scannt. Versand per E-Mail, Ablage in der Kommunikationshistorie des Betriebs.
In der Gegenrichtung liest der Rechnungseingang E-Rechnungen ein, zeigt sie zur Freigabe und erzeugt daraus die Zahlungsdatei für die Bank. Beide Richtungen laufen im selben Belegjournal, mit Freigabe, Storno statt Löschen und Buchungsstapel im DATEV-Format für Ihr Steuerbüro.
Diese Seite beschreibt die Rechtslage, wie wir sie kennen, ersetzt aber keine steuerliche Beratung. Stand: September 2026.
Häufige Fragen zur E-Rechnung
Reicht eine PDF-Rechnung per E-Mail nicht mehr?
Für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen nicht mehr, sobald die Ausstellungspflicht greift. Eine ZUGFeRD-Rechnung sieht für den Empfänger aus wie die gewohnte PDF-Datei, trägt die Daten aber zusätzlich maschinenlesbar.
Müssen unsere Mitglieder etwas installieren, um unsere E-Rechnung zu lesen?
Nein. Die PDF-Datei öffnet sich wie bisher. Wer eine Buchhaltung mit E-Rechnungs-Eingang hat, liest die Daten daraus automatisch.
Können wir Beitragsrechnungen weiter wie bisher verschicken?
Ja. Ob eine Beitragsrechnung als E-Rechnung ausgestellt werden muss, klärt Ihr Steuerberater; Midas v7 kann beides, je Belegkreis eingestellt.
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